Das Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation, wobei die sog. „Querschnittmaterie“ durch die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivil- und Strafrechts beeinflusst wird.
Das Werberecht regelt und sanktioniert Werbung, mit der Unternehmen die Aufmerksamkeit für ihre Produkte und Dienstleistungen wecken, , wobei zahlreiche gesetzliche und private Schranken für Werbung oder – allgemeiner formuliert – kommerzielle Kommunikation bestehen (Schranken: finden sich im Bundesgesetz gegen den unlautereren Wettbewerb (Lauterkeitsgesetz, UWG) und in den Lauterkeitsgrundsätzen etc.
Das Medienrecht ist ein Querschnittsrecht, da seine Inhalte und Formen über die ganze schweizerische Rechtsordnung verstreut sind, wie im Verfassungsrecht, im zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz (ZGB 27 f.), im Daten- und Urheberrechtsschutz, im Medienstrafrecht und Rundfunkrecht bzw. die Massenmedien ganz allgemein (Presse, Radio, Fernsehen und last but not least – Internet-Medienrecht)